
Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Stand: 2. September 2026
1. Veranstalter, Veranstaltung und Geltungsbereich
- Veranstalter des Fränkischen Fischkerwalaufs ist die
Tricamp GmbH
Schulstraße 1
96163 Gundelsheim
vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Heinze
E-Mail: info@fischkerwalauf.de - Diese Teilnahmebedingungen gelten für die am Samstag, 24. April 2027, angebotenen Lauf- und Walkingstrecken des Fränkischen Fischkerwalaufs mit Start und Ziel an der Festhalle Priesendorf:
- ca. 5 km „Genuss-Runde“ mit ca. 40 Höhenmetern,
- ca. 10 km „Aurachtal“ mit ca. 110 Höhenmetern und
- ca. 21 km „Erlebnis-Halbmarathon“ mit ca. 260 Höhenmetern.
Die Streckenangaben sind Planungswerte. Der verbindliche Streckenverlauf ergibt sich aus der bei der Anmeldung angezeigten Veranstaltungsbeschreibung und den zuletzt vor dem Start veröffentlichten organisatorischen Hinweisen.
- Der Fischkerwalauf ist als Erlebnis- und Genusslauf angelegt. Er ist nur dann ein nach Verbandsregeln genehmigter oder bestenlistenfähiger Wettkampf, wenn dies in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegeben wird. Regeln des Deutschen Leichtathletik-Verbands oder von World Athletics gelten deshalb nicht automatisch.
- Diese Bedingungen gelten nicht für das sonstige Freitags- oder Sonntagsprogramm des Veranstaltungswochenendes und nicht für Leistungen anderer Anbieter, soweit diese nicht ausdrücklich zusammen mit dem Startplatz als Leistung des Veranstalters gebucht werden.
2. Veranstaltungsbeschreibung und Vertragsschluss
- Bestandteil des Teilnahmevertrags sind diese Teilnahmebedingungen und die bei der Anmeldung angezeigte Veranstaltungsbeschreibung. Diese nennt insbesondere Startzeit, Zielschluss beziehungsweise Zeitlimit, Altersvoraussetzungen, Teilnahmeentgelt, enthaltene Leistungen und gegebenenfalls zugelassene Hilfsmittel. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Die Online-Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Zahlungsabwicklung sowie die Zeitmessung und Ergebnisbereitstellung erfolgen über die race result AG, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 11, 76327 Pfinztal. race result nimmt die Anmeldung und Zahlung für den Veranstalter entgegen. Vertragspartner für die Teilnahme am Fischkerwalauf bleibt die Tricamp GmbH, sofern im Buchungsprozess nicht für eine konkrete Zusatzleistung ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt wird.
- Online-Meldeschluss ist der 11. April 2027. Danach ist eine Anmeldung nur noch vor Ort zu den veröffentlichten Zeiten und bei freier Kapazität gegen Nachmeldegebühr möglich.
- Die Darstellung eines Startplatzes ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Betätigen der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Buchungsschaltfläche gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot ab. Der Teilnahmevertrag kommt mit Zugang der Anmelde- oder Buchungsbestätigung zustande. Das Teilnahmeentgelt ist nach den im Buchungsprozess angegebenen Bedingungen fällig.
- Alle Anmeldedaten müssen vollständig und richtig sein. Änderungen, insbesondere der Kontaktdaten, sind unverzüglich über die dafür vorgesehene Funktion oder an den Veranstalter mitzuteilen.
- Wer eine andere Person anmeldet, versichert, hierzu bevollmächtigt zu sein, und muss dieser Person vor der Anmeldung die Veranstaltungsbeschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise zugänglich machen.
3. Persönliche Teilnahmeberechtigung und Minderjährige
- Startberechtigt ist nur, wer
- ordnungsgemäß angemeldet ist,
- das Teilnahmeentgelt vollständig bezahlt hat,
- die für die gewählte Strecke im Buchungsprozess genannten Alters- und Leistungsvoraussetzungen erfüllt und
- keinem wirksam ausgesprochenen Startverbot unterliegt.
- Das Startrecht ist persönlich. Eine Weitergabe von Startnummer, Transponder oder Startrecht außerhalb eines vom Veranstalter angebotenen Ummeldeverfahrens ist unzulässig. Sie gefährdet insbesondere eine richtige Identifizierung und medizinische Versorgung.
- Minderjährige dürfen nur durch eine sorgeberechtigte Person angemeldet werden. Diese bestätigt, dass die gewählte Strecke nach Alter, Erfahrung und Leistungsvermögen geeignet ist, und erteilt die zur Teilnahme erforderliche Zustimmung. Soweit nach der Veranstaltungsbeschreibung eine erwachsene Begleitung vorgeschrieben ist, muss diese ebenfalls ordnungsgemäß angemeldet sein und während der gesamten Strecke die Aufsicht wahrnehmen.
- Unrichtige Altersangaben oder eine fehlende erforderliche Zustimmung berechtigen den Veranstalter, die Anmeldung abzulehnen oder die Person vom Start auszuschließen. Gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
4. Gesundheit und medizinische Versorgung
- Teilnehmende dürfen nur starten und weiterlaufen, wenn sie gesund und für die gewählte Strecke ausreichend vorbereitet sind. Bei akuter Erkrankung, Fieber, Schmerzen, Kreislaufproblemen, Atemnot, deutlicher Schwäche oder sonstigen Warnzeichen ist auf den Start zu verzichten beziehungsweise der Lauf sofort zu beenden und Hilfe anzufordern. Im Zweifel ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
- Wer regelmäßig Medikamente benötigt oder wegen einer Erkrankung besondere Vorkehrungen treffen muss, sorgt im ärztlich empfohlenen Umfang selbst für mitzuführende Medikamente und notwendige Informationen. Eine individuelle medizinische Dauerbetreuung oder Medikamentengabe schuldet der Veranstalter nicht.
- Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und des Sanitätsdienstes ist Folge zu leisten. Der Veranstalter oder das medizinische Personal darf eine Person nicht starten lassen oder aus der Veranstaltung nehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Fortsetzung sie selbst oder andere gefährdet.
- Der Sanitätsdienst wird durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Oberfranken, Rettungswache Schlüsselfeld unterstützt. In einem akuten Notfall ist zusätzlich die Notrufnummer 112 zu verwenden.
- Wer den Lauf vorzeitig beendet, meldet sich nach Möglichkeit beim nächsten Streckenposten oder im Start-/Zielbereich ab, damit keine unnötige Suche ausgelöst wird.
5. Streckencharakter, Verkehr und Umweltschutz
- Die Strecken führen teilweise über Wiesen-, Wald-, Feld- und Wirtschaftswege sowie durch Bereiche an Karpfenteichen. Auf der 10-km- und 21-km-Strecke gehören insbesondere Anstiege und Stufen im Bereich der Himmelsleiter am Burgberg Lisberg zum geplanten Streckencharakter. Je nach Witterung können Untergrund, Stufen, Wurzeln, Laub, Schlamm, Nässe oder Eis rutschig und uneben sein.
- Die Wahl von Schuhwerk, Kleidung, Tempo und Strecke ist an Witterung, Untergrund und persönliches Können anzupassen. Bei schlechter Sicht, Engstellen, Gefälle, Stufen, Straßenquerungen und Gegenverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen.
- Soweit Straßen und Wege nicht vollständig gesperrt sind, gelten die Straßenverkehrsordnung sowie behördliche Verkehrsregelungen. Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, Streckenposten und Ordnern gehen vor. Andere Verkehrsteilnehmende sowie Anwohner dürfen nicht gefährdet oder vermeidbar behindert werden.
- Die markierte Strecke darf nicht verlassen oder abgekürzt werden. Absperrungen, Grundstücke, Uferbereiche, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Schutzbereiche sind zu respektieren. Abfälle dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Tiere dürfen nicht gestört und Pflanzen nicht beschädigt werden.
- Die in der Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegebenen Zeitlimits und Kontrollschlüsse sind einzuhalten. Wer ein Zeitlimit überschreitet, muss auf Anweisung die offizielle Teilnahme beenden oder eine vom Veranstalter bestimmte sichere Abkürzung beziehungsweise Rückführung nutzen. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf Streckensicherung, Verpflegung oder Zeitwertung.
6. Zulässige Teilnahmeform und Hilfsmittel
- Laufen und Walken sind zulässig, sofern die für die Strecke geltenden Zeitlimits eingehalten werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Startblock besteht nicht.
- Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter, Inline-Skates und sonstige Fahrzeuge oder nicht ausdrücklich zugelassene Sportgeräte dürfen auf der Strecke weder benutzt noch zur Begleitung eingesetzt werden. Hunde, Babyjogger, Kinderwagen und vergleichbare Hilfsmittel sind nur zulässig, wenn der Veranstalter dies für die konkrete Strecke vor der Buchung ausdrücklich freigegeben hat. Stöcke dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe und mit gefahrmindernden Aufsätzen verwendet werden.
- Kopfhörer dürfen nur so verwendet werden, dass Durchsagen, Warnungen, Fahrzeuge und andere Teilnehmende jederzeit wahrgenommen werden können. Der Veranstalter kann ihre Nutzung auf einzelnen Abschnitten aus Sicherheitsgründen untersagen.
- Menschen mit Behinderung sind willkommen. Wer eine Begleitperson, einen Assistenzhund, einen Sportrollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel benötigt, soll vor der Buchung Kontakt mit dem Veranstalter aufnehmen. Gemeinsam wird geprüft, welche Strecke und Startorganisation angesichts des Naturwege- und Stufenanteils sicher möglich sind. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Genuss- und Verpflegungsstationen
- Die Inanspruchnahme der Genussangebote ist freiwillig. Niemand muss alkoholische Getränke oder bestimmte Speisen zu sich nehmen, um die Strecke ordnungsgemäß zu absolvieren oder eine Finisherleistung zu erhalten. An Stationen mit alkoholischen Kostproben wird auch eine alkoholfreie Alternative bereitgehalten.
- Regionale Partner, Produkte, Mengen und Öffnungszeiten der Stationen können sich aus sachlichen Gründen ändern, etwa wegen Lieferausfällen, Hygiene-, Sicherheits- oder Genehmigungsvorgaben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Marke, Produzentin oder Produzenten, Speise, Getränkesorte oder eine bestimmte Zahl alkoholischer Proben besteht nicht. Die sichere Grundversorgung mit geeigneten alkoholfreien Getränken bleibt hiervon unberührt.
- Für den Fischkerwalauf gilt als einheitliche und gegenüber dem Jugendschutzgesetz strengere Veranstaltungsregel: Alkoholische Getränke werden ausschließlich an Personen ab 18 Jahren ausgegeben. Das Stationspersonal darf einen Altersnachweis verlangen und die Ausgabe bei fehlendem Nachweis verweigern. Spirituosen und Destillate werden aus Sicherheitsgründen nicht vor dem Zieleinlauf an Teilnehmende ausgegeben.
- An erkennbar alkoholisierte Personen wird kein weiterer Alkohol ausgegeben. Der Veranstalter kann Personen, deren Reaktions-, Orientierungs- oder Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt ist, an der Fortsetzung hindern oder aus der Veranstaltung nehmen. Wer Alkohol konsumiert, muss seine Teilnahme und die anschließende Heimfahrt so gestalten, dass weder er selbst noch andere gefährdet werden. Es gelten insbesondere die gesetzlichen Verkehrsregeln.
- Speisen und Getränke können Allergene enthalten, insbesondere Fisch, glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Senf, Sellerie oder Nüsse. Die gesetzlich erforderlichen Allergeninformationen werden an der jeweiligen Station vor der Ausgabe gut sichtbar, schriftlich oder über ein unmittelbar zugängliches schriftliches beziehungsweise elektronisches Informationsangebot bereitgestellt. Bei Fragen ist vor dem Verzehr das Stationspersonal anzusprechen.
- Trotz sorgfältiger Arbeitsabläufe können bei offener Ausgabe unbeabsichtigte Kreuzkontakte mit Allergenen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Personen mit schweren Allergien oder Unverträglichkeiten sollen nur Produkte verzehren, deren Angaben für sie eindeutig sind, und verordnete Notfallmedikamente mitführen. Diese Hinweise beschränken die gesetzliche Verantwortung des Veranstalters und der Lebensmittelverantwortlichen nicht.
8. Startunterlagen, Zeitmessung und Ergebnisse
- Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt zu den veröffentlichten Zeiten, unter anderem im Rahmen des Freitagsprogramms, soweit angekündigt. Der Veranstalter kann zur Identitätsprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis und bei Minderjährigen den Nachweis der Zustimmung oder Vertretungsberechtigung verlangen. Eine Abholung durch Dritte ist nur mit den angekündigten Nachweisen zulässig.
- Die zugeteilte Startnummer ist während der gesamten Teilnahme gut sichtbar, unverändert und der angemeldeten Person zugeordnet zu tragen. Ein ausgegebener oder in die Startnummer integrierter Transponder ist nach den Anweisungen zu verwenden und, falls es sich um einen Leihtransponder handelt, fristgerecht zurückzugeben.
- Eine Zeit oder Platzierung kann nur gewertet werden, wenn die vorgesehenen Mess- und Kontrollpunkte vollständig passiert wurden. Technische Zwischen- oder Livewerte sind vorläufig. Maßgeblich ist die abschließend veröffentlichte Ergebnisliste.
- Einwendungen gegen Namen, Zuordnung, Zeit oder Platzierung sind innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisliste in Textform an info@fischkerwalauf.de zu richten. Offensichtliche Fehler kann der Veranstalter auch später berichtigen.
9. Sicherheit, Ausschluss und Disqualifikation
- Der Veranstalter darf Teilnehmende verwarnen, von der Zeitwertung ausschließen oder aus der Veranstaltung nehmen, wenn dies zur Sicherheit, zum Schutz Dritter oder für einen geordneten Ablauf erforderlich ist. Das gilt insbesondere bei
- Weitergabe oder Manipulation von Startnummer oder Transponder,
- Abkürzen oder bewusstem Verlassen der Strecke,
- Missachtung von Absperrungen, Verkehrsregeln oder Anweisungen,
- gefährdendem, aggressivem, diskriminierendem oder grob unsportlichem Verhalten,
- Verwendung nicht zugelassener Fahrzeuge, Tiere oder Hilfsmittel,
- erheblicher Alkoholisierung oder
- erkennbar fehlender gesundheitlicher Fähigkeit zur sicheren Fortsetzung.
- Vor einem Ausschluss ist die betroffene Person grundsätzlich anzuhören, soweit die Situation dies zulässt. Bei einer unmittelbaren Gefahr darf sofort gehandelt werden.
- Bei einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschluss besteht kein Anspruch auf erneute Teilnahme. Ob und in welchem Umfang das Teilnahmeentgelt zu erstatten ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen sind zu berücksichtigen.
10. Änderungen, Verlegung, Unterbrechung und Absage
- Der Veranstalter darf und muss den Ablauf, Startzeiten, Startwellen, Streckenführung, Stationen oder Zeitlimits anpassen, wenn Genehmigungsauflagen, Bau- oder Forstarbeiten, Witterung, Hochwasser, Waldbrandgefahr, Seuchenlagen, Verkehrs- oder Sicherheitsgründe dies erfordern. Änderungen müssen für die Teilnehmenden zumutbar sein und den Charakter der gebuchten Strecke möglichst erhalten.
- Bei einer konkreten Gefahr für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte darf die Veranstaltung verschoben, verkürzt, unterbrochen, teilweise geschlossen oder abgebrochen werden. Über vorhersehbare wesentliche Änderungen informiert der Veranstalter unverzüglich per E-Mail und auf der Veranstaltungswebsite; kurzfristige Maßnahmen können vor Ort bekannt gegeben werden.
- Wird der Lauf vor seinem Beginn endgültig abgesagt und kann die geschuldete Teilnahmeleistung nicht erbracht werden, wird das gezahlte Teilnahmeentgelt nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Separat und vollständig erbrachte oder bereits versandte Zusatzleistungen dürfen nur abgezogen werden, soweit hierfür ein eigenständiger Vergütungsanspruch besteht. Einen Gutschein oder eine Übertragung auf einen Ersatztermin kann der Veranstalter als freiwillige Alternative anbieten; die Wahl bleibt den Teilnehmenden überlassen.
- Wird die Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt, können Teilnehmende den Ersatztermin annehmen oder innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist die Erstattung des Teilnahmeentgelts verlangen.
- Muss ein bereits begonnener Lauf aus Sicherheitsgründen verkürzt oder abgebrochen werden, richten sich Minderung oder Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen.
- Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten werden nur ersetzt, wenn der Veranstalter hierfür nach Abschnitt 12 oder zwingendem Recht haftet.
11. Absage durch Teilnehmende, Ummeldung und Widerruf
- Das gesetzliche vierzehntägige Widerrufsrecht besteht für den Startplatz nicht, weil es sich um eine Freizeitdienstleistung für einen spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
- Tritt eine angemeldete Person aus Gründen, die in ihrer Person liegen, nicht an, sagt sie ihre Teilnahme ab oder erscheint sie nicht zum Start, wird das gezahlte Teilnahmeentgelt nicht erstattet. Dies gilt nicht bei einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung nach Abschnitt 10 und nicht, soweit der teilnehmenden Person zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder Erstattungsrechte zustehen.
- Anstelle einer Erstattung kann der Startplatz einmalig auf eine andere Person umgeschrieben werden. Die Umschreibung ist ausschließlich über das vom Veranstalter oder von race result angebotene offizielle Ummeldeverfahren und innerhalb der dafür veröffentlichten Frist möglich. Hierfür fällt die vor Abschluss der Ummeldung ausgewiesene Bearbeitungsgebühr an. Die Ersatzperson muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre vollständigen und richtigen Anmeldedaten übermitteln. Die Umschreibung wird erst mit ihrer Bestätigung wirksam; zugleich erlischt das Startrecht der ursprünglich angemeldeten Person. Eine private Weitergabe von Startnummer oder Transponder ist nicht zulässig.
- Ein Wechsel auf eine andere FKL-Strecke ist nur bei freien Kapazitäten, erfüllten Teilnahmevoraussetzungen und innerhalb der veröffentlichten Frist möglich. Bei einer teureren Strecke ist die Differenz zu zahlen. Eine vorab ausgewiesene angemessene Bearbeitungsgebühr kann abgezogen werden.
12. Haftung und persönliche Gegenstände
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Teilnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte, Helfende und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Sportliche Belastung, Naturwege, Stufen, wechselnde Witterung und der Aufenthalt in einer größeren Personengruppe bringen typische, auch bei sorgfältiger Organisation nicht vollständig vermeidbare Risiken mit sich. Die in diesen Bedingungen beschriebenen Eigenpflichten sollen diese Risiken vermindern; sie sind kein Ausschluss der gesetzlichen Haftung des Veranstalters.
- Für Garderobe, Gepäck oder andere Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Wertgegenstände sollen nicht in einer gegebenenfalls angebotenen unbewachten Aufbewahrung zurückgelassen werden.
- Teilnehmende haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
13. Datenschutz, Ergebnisse sowie Foto- und Videoaufnahmen
- Die Verarbeitung von Anmelde-, Zahlungs-, Zeitmessungs-, Ergebnis- und gegebenenfalls medizinischen Daten wird in der gesonderten Datenschutzerklärung des Fischkerwalaufs erläutert. Diese Teilnahmebedingungen enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbung, Tracking oder eine zeitlich unbegrenzte Bildnutzung.
- Der Fischkerwalauf ist eine öffentliche Veranstaltung. Mit einer journalistischen Berichterstattung sowie Übersichtsaufnahmen des Veranstaltungsgeschehens ist zu rechnen. Für Aufnahmen, die der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen anfertigen, gelten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Datenschutz- und Bildnisrechte. Erforderliche Einwilligungen, insbesondere für hervorgehobene Porträts oder Aufnahmen Minderjähriger, werden gesondert eingeholt.
- Soweit eine Zeitnahme angeboten wird, dürfen die hierfür erforderlichen Teilnehmer- und Ergebnisdaten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung in Start- und Ergebnislisten veröffentlicht werden. Berichtigungs- und Widerspruchsrechte werden dort erläutert.
14. Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates unberührt.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ein abweichender Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Maßgeblich ist die bei Abschluss des Teilnahmevertrags einbezogene Fassung. Änderungen dieser Bedingungen gelten für bereits geschlossene Verträge nur, wenn sie gesetzlich zulässig und für die betroffene Person zumutbar sind. Notwendige organisatorische oder sicherheitsbedingte Einzelmaßnahmen richten sich nach Abschnitt 10.
